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Vertrauen ist gut- Kontrolle ist besser

2011-03-15 von Martin Schwab


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Das münchnerische Landgericht hat das Bundesland Bayern dazu verpflichtet, minderjährigen Spielern in Casinos nicht mehr zu gestatten, Glücksspiel in öffentlicher Form zu spielen, ohne dass vorher deren Identität feststeht.

Dem Glücksspielvertrag zufolge, müssen die Organisatoren und Vermittler garantieren, dass keine Personen unter 18 beim Glückspiel in jeder Form zu finden sind. Zudem haben sie die Aufgabe, ein Sperrsystem einzurichten, das sicherstellt, dass Spieler, die beispielsweise für Roulette gesperrt sind, nicht auch Black Jack spielen können.

Eine Marktforschungsgesellschaft ermittelte vor zwei und drei Jahren, dass Jugendliche in zahlreichen Städten des Bundeslandes Glückspielen nachgehen konnten, ohne das eine Kontrolle gegeben war.

So war es 84 Prozent der Personen unter 18 möglich, ohne jegliche Kontrolle eine Wette zu setzen oder Glücksspielen nachzugehen. Nachdem diese Resultate öffentlich wurden, ging die Wettbewerbszentrale gegen Bayern aufgrund der Nichteinhaltung der Vorgaben zum Jugendschutz im Glücksspielvertrag juristisch vor.

Das Münchner Landgericht bekräftigte nach ausführlicher Prüfung die Klagen der Zentrale und gab dem Bundesland auf, die Teilnahme von Personen unter 18 an öffentlichem Glücksspiel nicht mehr zuzulassen.

Ohne Ausweiskontrolle und überprüfung der Sperrdateien dürfen die Spieler kein Glücksspiel mehr betreiben, so das Urteil des Gerichts.




geschrieben von 2011-03-15 von Martin Schwab

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