2008-10-28 von Martin Schwab
Dienstag - der Anwalt General Yves Bot des europäischen Gerichts für Gerechtichkeit lässt eine Entscheidung bezüglich des
Protugal- Santa Casa Monopol Falls verlauten. Die Entscheidung kehrt dem Vorrecht des Mitgliederstaates, staatlich betriebene
Monopole zu sanktionieren und nicht portugiesische Betreiber mit einer Geldstrafe zu belegen, wenn dieses Recht verletzt wird,
den Rücken zu. Des Weiteren bedeutet dies, dass die Angeklagten Bwin und die Liga Portuguesa de Futebol Professional nicht
mit einer Geldstrafe versehen werden dürfen, falls der Mitgliederstaat die europäische Kommission nicht anerkennt und damit
seine Gesetzgebung insofern ausweitet, dass Glücksspiel miteingeschlossen wird.
Der Fall kam an die Öffentlichkeit, als Portugal Geldstrafen gegen Bwin mit (74500€) und die Liga mit (75000€) vehängte, da diese
online Glücksspiel, von dem sie sagten es verstöße gegen das nicht auf Profit ausgerichtete Santa Casa de Misericordia de
Lisboa, das vom Staat unterstützt wird. Bwin wurde bestraft ohne eigentlich wirklich an den Wetten teilgenommen zu haben, jedoch
sponsorte es die Aktivitäten der Liga. Die beiden Firmen legten sofort Revision ein und das natinale Gericht in Porto bat
die ECJ die letzte Anordnung zu machen.
Die ursprüngliche Gesetzgebung gab Santa Casa exklusive Rechte Lotterien und Wetten innerhalb des Mitgliederstaates zu betreiben.
Dies beinhaltet nicht explizit Internet Verdiener, aber weil es außenstehenden Firmen verbietet einen "Service" (nach Bot)
anzubieten, könnte Protugal die "technischen" Gesetze (d.h. Internet) Regulationen hingehend ausweiten. Der einzige Fehler
des Staates, so der Anwalt, wäre, dass er nicht an den Provisionen, die verlangen, dass Mitgliedsstaaten die Kommission der
technischen Regulierung akzeptieren, festhält. Da dies ja nicht der Fall ist sollten Bwin und die Liga nicht dafür
verantwortlich gemacht werden, da sie innerhalb des Gesetzes agieren.
Daraufhin schmeißt Bot die heiße Kartoffel in Richtung Portugals Gerichte. Nach ihm sei es an den lokalen Gerichten zu entscheiden,
ob Portugal wirklich die Kommision des Entwurfes anerkannt hatte. Falls die lokalen Gerichte entscheiden, dass die Kommission
anerkannt ist, sollten die Geldstrafen gegen Bwin und die Liga verhängt werden.
Er behauptete ebenfalls, dass während das portugiesische Gesetz gegen die europäischen Handelsabkommen verstöße, sind die
Abkommen nicht darauf ausgerichtet, die Glücksspiel Märkte offener Mitgliedsstaaten an den Pranger zu stellen.
Er sagte, dass letztendlich die europäische Gemeinschaft kann von einem Mitgliedsstaat nur verlangen, dass er seinen Glücksspiel
Markt nur öffnet, wenn es profitabel erscheint und dass das protugiesische Verbot aufrechterhalten werden muss, da es nicht
sein Ziel ist einen gewinnbringenden Markt zu erstellen, sondern die Öffentlichkeit zu schützen.
Die Strafe würde das bereits angeschlagene Bwin nur zusätzlichem Ärger aussetzen. Jedoch, ist Bots Entscheidung für die Gerichte
nicht bindend. Die Richter des ECJ müssen nun den Fall neu aufrollen und ein Urteil aussprechen.
apr 320
geschrieben von 2008-10-28 von Martin Schwab