Verstoß gegen Verbot der Fernsehwerbung für Glücksspiel
2012-05-14 von Berndt Hoffmann
Der Fernsehsender Sky soll neusten Berichten zu Folge gegen das Verbot der Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel verstoßen haben. Laut der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) habe der Pay-TV-Sender eine Werbung für den Glücksspielanbieter bwin ausgestrahlt, was laut geltendem Gesetz nicht gestattet sei. Aufgrund dessen hat der Fernsehsender nun eine Verwarnung erhalten.

ZAK untersagt Glücksspielwerbung f?r den PAY-TV Sender Sky
Die Ausstrahlung der Glücksspielwerbung soll am 28. Januar 2012 erfolgt sein, während der Sendung Live Fußball: Bundesliga / Samstags-Konferenz.
Der Aussage der ZAK zu folge wurde auf dem Fernsehsender Sky während dieser Sendung mehrfach Splitscreenwerbung und Sponsorenhinweise auf bwin gezeigt, was gegen das Verbot der Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel verstoße.
Als daraus resultierende Folge wurde es dem Fernsehsender nun verboten Fernsehwerbung in jeglicher Form für bwin auszustrahlen. Darüber hinaus wurde der "Sofortvollzug dieser Aufsichtsmaßnahme" angeordnet.
Neben diesem Fall gab es kürzlich einen weiteren Fall, der laut Angaben der ZAK gegen die Kennzeichnungspflicht verstoßen habe. Bei diesem Fall geht es um den Fernsehsender Pro 7, auf welchem im Zuge des "Disney Days" von dem aus der "Muppet Show" bekannten"Kermit Frosch" die Abendshow präsentiert wurde.
Laut ZAK wurde während dieser Moderation Werbung für den Kinostart des Films "Die Muppets" gemacht, was wiederum gegen die Kennzeichnungspflicht verstoße. Dieser Verstoß habe laut ZAK am 20.November 2011 stattgefunden und daraufhin wurde von Seiten der ZAK eine Beanstandung gegen den Fernsehsender Pro 7 ausgesprochen.
Durch die ZAK werden die Rundfunkveranstalter des ganzen Landes kontrolliert und zugelassen. Auch Fragen und Anregungen in Bezug auf die Zukunftsentwicklung des digitalen Rundfunks und in Bezug auf die Plattformregulierung, werden von Seiten der ZAK geklärt. Die ZAK setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern der 14 Landesmedienanstalten zusammen.
geschrieben am 2012-05-14 von Berndt Hoffmann
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