Die Grünen: Spielsuchtbekämpfung in Hessen mangelhaft
2012-07-04 von Martin Schwab
Jürgen Frömmrich, der innenpolitische Sprecher von der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN, macht deutlich, dass die Grünen überzeugt davon seien, dass die Spielsuchtbekämpfung in Hessen nicht ausreichend durchgeführt werde und man sich lieber mit schlechten Gesetzen beschäftige, die im Hinblick auf die ansteigende Spielsucht der Bevölkerung, keinen Sinn ergeben. Nach einem Jahr, in dem die Landesregierung an dem Spielhallengesetz gearbeitet hat, wurde nun ein Gesetz verabschiedet, welches laut den Grünen noch schlechter sei, als der erste Entwurf, der herausgegeben wurde.

Die Grünen: Spielsuchtbekämpfung in Hessen mangelhaft
Während demnach das Gesetz der CDU/FDP-Landesregierung hauptsächlich auf Kritik stieß, sei der Gesetzesentwurf der Grünen im Innenausschuss klar befürwortet worden. Das Spielhallengesetz soll unter Anderem dem Zweck dienen, dass die Spielsucht im Land verringert werden soll.
Hierzu müsse man laut den Grünen ein straffes Gesetz formulieren, welches die Spieler vor dem Abrutschen in die Sucht bewahrt. Das Gesetz der Landesregierung sei jedoch viel zu lasch, denn sowohl die Abstände von den Spielhallen zu Jugendeinrichtungen und die öffnungs- und Schließzeiten der Spieltempel wurden nicht entsprechend der Problematik angepasst, so die Grünen.
Der Fakt, dass eine hohe Suchtgefahr von Spielhallen ausgehe, sei eindeutig. Durch den Wildwuchs dieser sogenannten Spielhöllen, haben die Regierungen der Kommunen kaum noch eine Chance dagegen vorzugehen und die Spielsucht einzudämmen. Aus diesem Grund sollte das Spielhallengesetz in Hessen Abhilfe schaffen und strengere Regelungen aufstellen. Frömmrich stellte klar, dass eigentlich alle über diese Problematik im Bilde sein sollten und daher auch der erste logische Schritt die Begrenzung der Anzahl der Spielhallen sein müsste.
Neben der Spielhallenproblematik spricht Frömmrich außerdem den Glücksspieländerungsstaatvertrag an, der eigentlich in diesen Tagen verabschiedet werden sollte. Er gibt an, dass die Partei, diesen nicht unterstütze, da dieser die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht umsetze.
In dem E15 Entwurf der Ministerpräsidenten wurde eine Beschränkung der auszugebenden Lizenzen für private Sportwettenanbieter festgelegt. Frömmrich gibt an, dass dies jedoch der Dienstleistungsfreiheit wiederspreche. Auch die unterschiedliche Behandlung verschiedener Glücksspielangebote, wie beispielsweise der in Spielhallen und der in Spielbanken, sei nicht eindeutig belegt und daher schwer zu verstehen.
geschrieben am 2012-07-04 von Martin Schwab
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